Zahnbehandlung in der Schwangerschaft
Selbstverständlich bieten wir an der Klinik für Geburtsmedizin KEINE zahnärztliche Behandlung an. Immer wieder berichten uns jedoch Schwangere davon, dass sie beim Zahnarzt keine örtliche Betäubung erhalten haben, oder sogar eine notwendige Zahnbehandlung mit Hinweis auf Gefahren für die Schwangerschaft abgelehnt wurde. Dazu eine klare Stellungnahme der Experten des
"Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie
Charité-Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin" zur Anwendung des örtlichen Betäubungsmittels Articain:
"Mehrere Untersuchungen mit über 600 Schwangeren zeigten, dass durch Zahnbehandlungen im 2. und 3. Trimenon keine negativen Auswirkungen auf das Kind zu erwarten sind - im Gegenteil: die prophylaktische und wenn indiziert therapeutische Zahnbehandlung wird in der Schwangerschaft empfohlen." Quelle: http://www.embryotox.de/articain.html
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, DGZMK hat sich in einer Stellungnahme zu diesem Thema geäußert und geht auch auf die Anfertigung von Röntenaufnahmen in der Schwangerschaft ein.